GÜTESIEGEL FÜR INFRAROTHEIZUNGEN

Neues Gütesiegel für Infrarotheizungen Für mehr Qualität und Transparenz

Die IG Infrarot Austria und die European Infrared Heating Alliance (EIHA) haben das "European Quality Label for Infrared Heating" eingeführt. Dieses neue Gütesiegel definiert klare Qualitätsstandards für Infrarotheizungen und schafft Transparenz für Verbraucher und Fachbetriebe.

Seit dem 1. Juli 2024 können EIHA-Mitglieder das Gütesiegel beantragen. Es ist ein bedeutender Schritt für die Standardisierung in der Infrarotheizungsbranche und hilft dabei, Qualitätsprodukte am Markt klar zu identifizieren.

ETHERMA befindet sich aktuell im Prüfungsprozess, um für seine Infrarotpaneele das "European Quality Label for Infrared Heating" zu erhalten.

Mehr Informationen zum Gütesiegel finden Sie hier.

Vier Anforderungen für das Gütesiegel

1. Strahlungswirkungsgrad nach IEC 60675-3

Ein zentrales Kriterium für das Gütesiegel ist der Strahlungswirkungsgrad nach der Norm IEC 60675-3. Diese Norm bewertet, wie viel der eingesetzten Energie in Strahlungswärme umgewandelt wird. Um das Gütesiegel zu erhalten, muss das Infrarotheizgerät mindestens 40 % der elektrischen Energie in Strahlungswärme umwandeln. Diese Effizienz ist entscheidend für die Leistung und Wirtschaftlichkeit der Heizgeräte.

2. CE-Zertifizierung

Die Geräte müssen eine CE-Zertifizierung durch unabhängige Prüfinstitute wie TÜVVDE oder ÖVE vorweisen. Diese Zertifizierung garantiert, dass die Produkte den Anforderungen der EN 60335-1EN 60335-2-30 sowie den Vorschriften für EMVRoHS und WEEE entsprechen. Damit wird sichergestellt, dass die Infrarotheizungen die grundlegenden europäischen Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards erfüllen.

3. Produktionsüberwachung

Ein weiteres Kriterium ist die jährliche Produktionsüberwachung durch unabhängige Prüfinstitute. Diese Überwachung stellt sicher, dass die Produkte kontinuierlich die geforderten Qualitätsstandards einhalten und keine Abweichungen in der Fertigung auftreten. Dadurch wird garantiert, dass die Heizgeräte über die gesamte Produktionszeit hinweg gleichbleibend hohe Qualität liefern.

4. Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie

Die Infrarotheizgeräte müssen zudem die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) erfüllen. Der Wirkungsgrad der Geräte muss mindestens 38 % betragen, um die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Produkten zu minimieren und gleichzeitig die Energieeffizienz zu maximieren.

 

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